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Garantieschein für Beleuchtungsprodukte

Garantieschein

für Beleuchtungsprodukte von Cezos Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft

1. Im Dokument verwendete Begriffsbestimmungen:

1.1.  Garant – Cezos Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft, eingetragen unter der Nummer KRS 0000585942, Steuernummer NIP 5860018456 und Gewerbeidentifikationsnummer REGON 190273058 mit Sitz in Gdynia, ul. Olgierda 88b.

1.2.  Käufer – jedes Unternehmen, das Produkte von dem Garanten erwirbt.

1.3.  Garantie – Verpflichtung des Garanten gegenüber dem Käufer, das Produkt, dessen Mängel während der Garantiezeit festgestellt wurden, zu reparieren oder auszutauschen.

1.4.  Territorialer Umfang der Garantie – die Garantie gilt auf dem Gebiet der Republik Polen, es sei denn, unter Androhung der Nichtigkeit, es wird ein breiter Geltungsbereich der Garantie individuell vereinbart.

2. Allgemeine Bedingungen

2.1.  Der Garant erteilt eine Garantie für die durch CEZOS angebotenen Produkte zu den in diesem Dokument beschriebenen Regeln.

2.2.  Der Garant garantiert, dass die von der Garantie umfassten Produkte während des zumindest erteilten Garantieschutzes, mit den in diesem Dokument beschriebenen Vorbehalten, ordnungsgemäß funktionieren, sobald sie gemäß den Nutzungsregeln betrieben und verwendet werden.

2.3.  Der Garant erteilt eine Garantie für Produkte für einen Zeitraum von 2 Jahren für Cezos-Produkte.

2.4.  Der Garant lässt die Möglichkeit der Erteilung einer Garantie für einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren zu, aufgrund der Eigenart der Produkte oder der Umstände, die die Bestellung begleiten, jedoch bedarf es jedes Mal einer schriftlichen Erklärung des Garanten unter Androhung der Nichtigkeit.

3. Fristen

3.1. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Warenausgabe an den Käufer.

4. Haftungsausschlüsse und -Einschränkungen

4.1.  Die Garantie umfasst ausschließlich Produktions- und Produktmängel, d. h. versteckte Fehler aufgrund von Produktions- oder Materialmängeln sowie Produktfehler, die aus Konstruktions-, Material- oder Produktionsfehlern resultieren.

4.2.  Die Garantie gilt nur, wenn die Produkte bestimmungsgemäß verwendet und gemäß den in den Datenblättern, Informationsbroschüren, Anweisungen und gemäß den geltenden Regeln durch qualifiziertes Personal mit entsprechenden Berechtigungen installiert wurden. Die Gesamtlichtzeit der Leuchten im Jahr darf 4300 Stunden nicht überschreiten.

4.3.  Die Produkte, die von der Garantie umfasst sind, dürfen keiner mechanischen oder chemischen Überlastung ausgesetzt werden, und die Umgebungstemperatur und Versorgungsspannung dürfen die Nennwerte nicht unter- bzw. überschreiten.

4.4.  Verstoß gegen die in Punkten 4.2–4.3. genannten Grundsätze, sowie gegen andere, in diesem Dokument genannte Regeln, hat den Verlust der Garantieansprüche zur Folge.

4.5.  Folgende Fällen stellen keine Mängel dar:

    4.5.1.  natürlicher Verschleiß der verwendeten Materialien, z.B. Glasgelbkeit, Mattierung der Lackschichten, mit dem Zeitablauf zusammenhängende oder durch Witterungseinflüsse bedingte Verfärbungen,

    4.5.2.  Verringerung des Lichtstroms während der Lebensdauer des Produkts bis zu einem Wert von 0,6%/1000h,

    4.5.3.  Farbwechsel bei LED-Modulen,

    4.5.4.  Änderung des Lichtstroms, der Farbtemperatur und der Produktleistung der neuen LED-Module bis zu einem Wert von +/- 10%.

4.6.  Die Garantie umfasst keine Mängel, die sich aus externen Gründen ergeben, darunter insbesondere:

    4.6.1.  normale Abnutzung,

    4.6.2.  unsachgemäßer Betrieb der Produkte,

    4.6.3.  Maßnahmen Dritter, insbesondere Installateure, durch die die Produkte verwendet werden, für die die Garantie gilt,

    4.6.4.  Höhere Gewalt,

   4.6.5.  Auswirkungen chemischer, thermischer, mechanischer, lichtbezogenen und anderer Faktoren, deren Auswirkungen auf die Produkte im Widerspruch zu den Bedienungsanleitungen, technischen Kenntnissen und Erfahrungen aus dem Leben stehen,

    4.6.6.  unsachgemäße Wartung oder Lagerung,

    4.6.7. Anpassungen, Änderungen oder Reparaturen, die durch einen nicht autorisierten Service durchgeführt wurden.

4.7.  Der Garant behält sich das Recht vor, den Mangel zu bewerten und einzustufen.

4.8.  Der Garant trägt keine zusätzlichen Kosten oder Schäden, die mit dem Eintritt des Mangels verbunden sind.

4.9.  Die Haftung des Garanten ist auf den Wert (auf den bezahlten Preis) des reklamierten Produkts beschränkt.

4.10.  Die Garantie umfasst nicht die Kosten der Demontage, Montage des mangelhaften Produkts sowie etwaige Schäden, die mit der Notwendigkeit der Demontage, Lieferung, Montage oder der vorübergehenden Nichtnutzung des Produkts verbunden sind.

5. Mängelanzeige

5.1.  Die Meldung des Vorliegens eines Mangels sollte mittels einer Reklamation (Reklamationsformular) erfolgen, ein Muster ist auf der Website www.cezos.com - unter „Downloads“ - verfügbar.

5.2.  Der Kunde, der die Reklamationen meldet ist verpflichtet, die Reklamationsanzeige auszufüllen und sie per E-Mail an die Internet-Adresse reklamacje@cezos.com, cezos@cezos.com oder direkt an die Adresse des Sitzes des Garanten zu senden.

5.3.  Die Voraussetzung für die Überprüfung der Garantie ist die Dokumentation des Tatbestands und des Termins des Erwerbs eines mangelhaften Produkts mit Hilfe einer MwSt.-Rechnung oder einer Steuerrechnung sowie eine detaillierte Beschreibung des festgestellten Mangels.

5.4.  Als Tag der Meldung eines Mangels gilt der Tag, an dem die Information tatsächlich beim Garanten eingegangen ist.

6. Art und Weise der Reklamationsabwicklung

6.1.  Der Käufer ist verpflichtet, das reklamierte Produkt an den Sitz des Garanten zu liefern, es sei denn, dass der Garant über die die Überprüfung und Besichtigung des Produkts am Montageort entscheidet.

6.2.  Bei der Prüfung und Besichtigung des Produkts am Montageort ermöglicht der Käufer jedem Garanten bzw. jeder von ihm bevollmächtigten Person Zugang zum reklamierten Produkt zur Besichtigung und Behebung der Mängel. Die Verhinderung des Zugangs des Garanten zum reklamierten Produkt durch den Käufer zu einem bestimmten Termin gilt als Befreiung des Garanten von den Garantiepflichten.

6.3.  Wird die Begründetheit des Anspruchs aus der Garantie anerkannt, werden die Lieferkosten von Garanten unter der Bedingung getragen, dass der Käufer sich mit der Reklamationsabteilung des Garanten in Verbindung setzt (E-Mail reklamacje@cezos.comund cezos@cezos.com) und dass er die Zustimmung für die vorgeschlagene Art und Weise der Lieferung des Produkts und die Kosten dieser Lieferung erhält.

6.4.  Wird der Anspruch aus der Garantie für unbegründet oder nicht der Garantie unterliegend anerkannt, so obliegt es dem Käufer, das Produkt vom Sitz des Garanten abzuholen. Wird das Produkt nach Aufforderung des Garanten vom Käufer nicht abgeholt, so ist der Käufer verpflichtet, die Kosten für die Aufbewahrung des Produkts, ggf. die Kosten für die Rücksendung des Produkts, zu tragen. Erfolgt die Lagerung in Lagern des Garanten, betragen die Lagerkosten nicht weniger als 1,0% des Wertes der gelagerten Waren für jeden Monat ab dem Tag der Einlagerung.

6.5.  Im Falle einer unbegründeten Anmeldung eines garantiebezogenen Anspruchs verpflichtet sich der Käufer, alle Arbeitskosten und Fahrtkosten der durch den Garanten eingesetzten Personen an den Garanten zu erstatten, die bei der Überprüfung der Begründetheit der Anzeige tätig waren.

6.6.  Der Garant überprüft die Anmeldung innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem er die mangelhafte Ware geliefert hat oder eine Besichtigung ermöglicht hat. Sollte es im Prozess der Reklamationsprüfung notwendig sein, zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Mangel oder der Nutzung des Produkts zu erhalten, ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Daten und Informationen zu übergeben. Die Garantie wird innerhalb des o.g. Termins überprüft, jedoch mit dem Vorbehalt, dass wenn die gemeldete Reklamation detaillierte technische Prüfungen erfordert, dann wird der Zeitraum der Reklamationsbearbeitung um die Dauer der Prüfungen automatisch verlängert, worüber der Garant den Käufer informieren wird.

6.7.  Über die Art und Weise der Überprüfung der Anzeige informiert der Garant den Käufer schriftlich oder per E-Mail.

6.8.  Ist die Anzeige begründet, dann realisiert der Garant folgende Maßnahmen nach eigener Wahl:

    6.8.1.  das fehlerhafte Produkt wird gegen ein neues mangelfreies Produkt ausgetauscht oder

    6.8.2.  das fehlerhafte Produkt wird kostenlos repariert oder

    6.8.3.  der Garant erstattet dem Käufer den Kaufpreis eines mangelhaften Produkts.

6.9.  Die Art und Weise, wie die Reklamation erledigt wird, wird vom Garanten gewählt.

6.10.  Wenn infolge der Annahme der Benachrichtigung die Elemente des fehlerhaften Produkts ersetzt werden, läuft die Garantie nicht erneut ab, es sei denn, der Austausch ist erheblich oder die Reklamationsanerkennung führt dazu, dass die Ware durch eine mangelfreie Ware ersetzt wird.

6.11.  Der Garantiegeber erlaubt bei den beanstandeten Produkten den Austausch von Komponenten gegen gebrauchte.

6.12. Bei der Sichtprüfung können Mängel direkt behoben werden, wenn dies technisch möglich ist.

7. Sonstige Bedingungen

7.1. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der Käufer über einen Kaufbeleg (Rechnung/Kassenbon) verfügt.

7.2.  Der Käufer verliert die Garantieansprüche, wenn die Produkte an eine Anlage ohne fest eingebaute Überlastsicherung im LED-Beleuchtungskreislauf angeschlossen werden.

7.3.  Die Garantie darf nicht auf Dritte übertragen werden.